Allgemeine Geschäftsbedingungen
Michael Heider GmbH
1 . Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Nachfolgende Bedingungen sind Grundlage sämtlicher Angebote, Vereinbarungen und Verträge der „Michael Heider GmbH“, auch wenn sie sich in Zukunft nicht ausdrücklich auf sie beruft. Die AGB werden vom Kunden durch Auftragserteilung oder Entgegennahme der Leistung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die die „Michael Heider GmbH“ nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für sie unverbindlich, auch wenn sie diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Leistungen, Leistungsänderungen
Änderungswünsche hinsichtlich des Inhaltes oder des Umfangs der von der „Michael Heider GmbH“ nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen unterbreitet der Kunde ausschließlich schriftlich. Die „Michael Heider GmbH“ prüft die gewünschte Änderung insbesondere bzgl. der Auswirkungen auf Vergütung, Mehraufwände und Termine. Führen die Änderungswünsche zu Verzögerungen oder zu einem Unmöglichwerden der nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen, muss der Kunde vor deren Bearbeitung sein schriftliches Einverständnis hiermit erklären.
Die „Michael Heider GmbH“ informiert den Kunden, falls die Änderungen nicht umsetzbar sind oder stimmt sich nach Unterbreitung eines detaillierten Vorschlags mit ihm ab. Das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung wird in der Regel in einer dem Vertrag beizufügenden Nachtragsvereinbarung festgehalten.
Die durch die Änderungen betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Prüf-, Abstimmungs- und Ausführungsdauer zzgl. einer angemessenen Anlauffrist verschoben. Die „Michael Heider GmbH“ teilt dem Kunden die neuen Termine mit.
Der Kunde hat die durch das Änderungs- verlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden – sofern nicht eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde – nach der üblichen Vergütung der „Michael Heider GmbH“ berechnet.
Die „Michael Heider GmbH“ ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung ihrer Interessen für den Kunden zumutbar ist.
3. Vergütung
Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reiseund Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz der „Michael Heider GmbH“ mehr als 50 km beträgt. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann die „Michael Heider GmbH“ eine Handling Fee in Höhe von 15% erheben.
Die Vergütung der „Michael Heider GmbH“ erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird, sofern kein Festpreis für einen Auftrag festgelegt wurde. Die Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungslegung fällig. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze der „Michael Heider GmbH“, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Die „Michael Heider GmbH“ ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von der „Michael Heider GmbH“ erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.
Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung der „Michael Heider GmbH“ getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von der „Michael Heider GmbH“ für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4. Termine
Termine zur Leistungserbringung können dem Kunden von Seiten der „Michael Heider GmbH“ verbindlich nur durch den jeweiligen Ansprechpartner zugesagt werden. Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Verbindliche Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Abs. 2 BGB ohne Mahnung in Verzug gerät, sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen. Sind die Termine nach Zeiträumen (Tage, Wochen etc.) bestimmt, beginnt die Ausführungsfrist mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung/des Vertragsschlusses.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation u. a.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat die „Michael Heider GmbH“ nicht zu vertreten. Die Ausführungsfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Ausführungsverzuges – hierdurch angemessen. Die „Michael Heider GmbH“ zeigt dem Kunden derartige Leistungsverzögerungen an.
5. Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Die „Michael Heider GmbH“ hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn sie aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
6. Rechte
Die „Michael Heider GmbH“ gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG. Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.
Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Die „Michael Heider GmbH“ kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
7. Schutzrechtsverletzungen
Die „Michael Heider GmbH“ stellt den Kunden von Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird die „Michael Heider GmbH“ unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde die „Michael Heider GmbH“ nicht unverzüglich schriftlich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.
Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf die „Michael Heider GmbH“ – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
8. Rücktritt
Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn die „Michael Heider GmbH“ diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
9. Haftung
Die „Michael Heider GmbH“ haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie lediglich bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die jeweils vereinbarte Vergütung.
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die „Michael Heider GmbH“ insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der „Michael Heider GmbH“.
Ansprüche muss der Kunde binnen einer Frist von 12 Monaten nach deren Entstehen geltend machen, sollen sie nicht verfallen.
10. Abwerbungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter der „Michael Heider GmbH“ abzuwerben oder ohne ihre Zustimmung anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von der „Michael Heider GmbH“ der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde benennt für die Durchführung der von der „Michael Heider GmbH“ zu erbringenden Leistungen mindestens einen Verantwortlichen, der während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht und ermächtigt ist, verbindliche Erklärungen abzugeben sowie Zwischenentscheidungen zu treffen, welche für die Fortführung der Arbeiten notwendig sind. Der Kunde informiert die „Michael Heider GmbH“ umgehend über Änderungen bzgl. der Entscheidungsträger (Entscheidungs- und Abstimminstanzen). Der Kunde verpflichtet sich, die von der „Michael Heider GmbH“ eingesetzten Mitarbeiter bei der Durchführung ihrer Arbeit zu unterstützen. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Bereitstellung der für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen DV- technischer und projektorganisatorischer Art (Hardware- und Betriebssysteme, eingesetzte Standardsoftware, Organisationspläne) sowie gegebenenfalls der Hardware, auf der das Programm später eingesetzt werden soll.
12. Geheimhaltung, Presseerklärung
Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke der vereinbarten Leistung verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung auch per email zulässig.
13. Schlichtung
Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen. Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat. Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen werden die Parteien die Schlichtungsstelle der IHK Berlin anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit nach dessen Schlichtungsordnung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.
Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.
Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Die Kosten für das Schlichtungsverfahren trägt die unterlegene Partei.
14. Sonstiges
Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Die „Michael Heider GmbH“ darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Sie darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
15. Schlussbestimmungen
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per e-mail erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN- Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der „Michael Heider GmbH“.